Stellenausschreibung FSJ oder Bundesfreiwilligendienst Auch für das kommende Schuljahr 2021/2022 nehmen wir wieder Bewerbungen für Interessenten an einem freiwilligen sozialen Jahr entgegen.
Bei Interesse meldet euch zu den Sprechzeiten in unserem Sekretariat.
Neuer Träger für Hort der Evangelischen Bartholomäischule Zerbst
Anhaltische Diakonissenanstalt Dessau übernimmt Trägerschaft des Grundschulhortes vom Diakonischen Werk im Kirchenkreis Zerbst
Die Anhaltische Diakonissenanstalt (ADA) hat die Betriebserlaubnis für den Hort an der Evangelischen Bartholomäischule Zerbst erhalten. Sie wird im neuen Jahr die Trägerschaft der Kindertageseinrichtung vom Diakonischen Werk im Kirchenkreis Zerbst übernehmen. Die ADA ist ein traditionsreicher Träger von Einrichtungen in der Kinder- und Jugendhilfe. Sie betreibt neben dem Hort in Zerbst den Hort an der Evangelischen Grundschule Dessau und vier weitere Kindertagesstätten in Dessau-Roßlau sowie eine Einrichtung in Ballenstedt/Harz. Insgesamt werden in diesen Einrichtungen 600 Kinder betreut. Auf die Evangelische Bartholomäischule Zerbst gehen rund 80 Mädchen und Jungen in den Klassen eins bis vier. Sie wird ebenso wie die Evangelischen Grundschulen in Dessau, Bernburg und Köthen von der Evangelischen Landeskirche Anhalts getragen.
Hintergrund des Trägerwechsels sind strukturelle Veränderungen. Der Geschäftsführer des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Zerbst, Dietrich Landmann, sagt dazu: „Mit der Anhaltischen Diakonissenanstalt haben wir einen neuen Träger gefunden, der sich seit vielen Jahren in diesem Bereich bewegt und viel Erfahrungen mitbringt, so dass der Hort auch zukünftig über einen kompetenten Träger verfügt.“ Pfarrer Torsten Ernst, Vorsteher der ADA, ist sicher, dass sich die Arbeit des Hortes gemeinsam mit der Bartholomäischule Zerbst gut entwickeln wird: „Seit Jahren arbeiten wir in unseren kirchlichen Kindertageseinrichtungen eng mit der Evangelischen Landeskirche Anhalts und den jeweiligen Kirchengemeinden zusammen, damit unsere Einrichtungen ihren kirchlichen Auftrag erfüllen können.“
Im Hort an der Evangelischen Bartholomäischule Zerbst werden bis zu 80 Kinder von 6 Erzieherinnen und Erziehern betreut. Schule und Hort befinden sich in Zerbst direkt am Zugang zum Schlosspark auf der Schlossfreiheit.
Adventskalender Krippe An jedem Tag der Schulwoche stellen die Kinder der Bartholomäischule eine neue Figur in die Krippe vor der Bartholomäikirche.
Passend dazu kann man sich auf youtube.com die vorgelesenen Texte und Figuren noch einmal anschauen.
das Ministerium für Bildung hat Hinweise für den Schulbesuch für Eltern und Sorgeberechtigte versandt, die Orientierung sein können.
Wir empfehlen nachstehenden Hinweisen zu folgen:
Die Schulen und Eltern belehren Schülerinnen und Schüler, wie sich alle, aus Rücksicht und in Verantwortung anderen gegenüber, zu verhalten haben (AHA-Regeln).
Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule ist, alle Kinder, das Personal sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen. Deshalb müssen alle besonders aufmerksam sein und infektionshygienische Vorgaben beachten.
Eine Beseitigung jeglichen Restrisikos einer Coronavirus-Infektion (Covid-19) ist nicht möglich. Unser gemeinsames Ziel muss es daher sein, die Übertragungsraten möglichst zu reduzieren, indem die Hygienemaßnahmen unbedingt eingehalten werden.
Ein Ausschluss von Kindern bei leichten Krankheitssymptomen ist dagegen nicht hilfreich.
Hierbei ist zu beachten:
Ein einfacher Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen, genauso wie gelegentlicher unauffälliger Husten, Halskratzen oder Räuspern, sind kein Ausschlussgrund.
Diese Kinder und Jugendlichen können die Schule besuchen.
Kinder und Jugendliche, bei denen Symptome wie Husten bekannt und einer nichtinfektiösen Grunderkrankung wie z.B. Asthma zuzuordnen sind, können ebenfalls weiterhin die Einrichtung besuchen.
Kinder und Jugendliche mit einer Symptomatik, die auf COVID-19 hindeutet, dürfen die Einrichtung nicht besuchen. Typische Symptome sind:
Ob Kinder oder Jugendliche eine Ärztin oder einen Arzt benötigen, müssen zunächst die Sorgeberechtigten beurteilen. Sollte die behandelnde Hausärztin oder der behandelnde Hausarzt nicht erreichbar sein, ist die 116 117 Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.
Zeigen Kinder oder Jugendliche Allgemeinsymptome ohne klaren COVID-19 Verdacht, müssen sie mindestens zwei Tage zu Hause beobachtet werden und mindestens 24 Stunden fieberfrei und in gutem Allgemeinbefinden sein.
Gesunde Geschwister, die keinen Quarantäneauflagen des zuständigen Gesundheitsamtes unterliegen, können die Schule besuchen.
Bei Kindern oder Jugendlichen ohne Krankheitssymptome, welche jedoch persönlichen Kontakt zu einer Person mit positivem Testergebnis hatten, wird das Gesundheitsamt über den Schulbesuch entscheiden.
Zeigen Kinder oder Jugendliche offensichtliche Symptome, entscheidet die Schulleitung, die betroffenen Kinder oder Jugendlichen aus dem Unterricht zu nehmen und (bei minderjährigen Kindern die Eltern) aufzufordern, eine Ärztin oder einen Arzt aufzusuchen.
Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes kann erst nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erfolgen.
Diese Empfehlungen können sich je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen ändern.