Evangelische Bartholomäischule

Sich bilden und orientieren – mit Verstand, Gefühl und Respekt

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Aktuelles

Gesundheitskriterien Schulbesuch

Gesundheitskriterien Schulbesuch Liebe Eltern,

das Ministerium für Bildung hat Hinweise für den Schulbesuch für Eltern und Sorgeberechtigte versandt, die Orientierung sein können. Wir empfehlen nachstehenden Hinweisen zu folgen:

Die Schulen und Eltern belehren Schülerinnen und Schüler, wie sich alle, aus Rücksicht und in Verantwortung anderen gegenüber, zu verhalten haben (AHA-Regeln).

Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule ist, alle Kinder, das Personal sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen. Deshalb müssen alle besonders aufmerksam sein und infektionshygienische Vorgaben beachten.

Eine Beseitigung jeglichen Restrisikos einer Coronavirus-Infektion (Covid-19) ist nicht möglich. Unser gemeinsames Ziel muss es daher sein, die Übertragungsraten möglichst zu reduzieren, indem die Hygienemaßnahmen unbedingt eingehalten werden. Ein Ausschluss von Kindern bei leichten Krankheitssymptomen ist dagegen nicht hilfreich.

Hierbei ist zu beachten:

  1. Ein einfacher Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen, genauso wie gelegentlicher unauffälliger Husten, Halskratzen oder Räuspern, sind kein Ausschlussgrund. Diese Kinder und Jugendlichen können die Schule besuchen.

  2. Kinder und Jugendliche, bei denen Symptome wie Husten bekannt und einer nichtinfektiösen Grunderkrankung wie z.B. Asthma zuzuordnen sind, können ebenfalls weiterhin die Einrichtung besuchen.

  3. Kinder und Jugendliche mit einer Symptomatik, die auf COVID-19 hindeutet, dürfen die Einrichtung nicht besuchen. Typische Symptome sind:

    • Fieber ab 38 °C,
    • Husten,
    • Durchfall,
    • Erbrechen,
    • allgemeines Krankheitsgefühl (Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen),
    • Geruchs- oder Geschmacksstörungen.
  4. Ob Kinder oder Jugendliche eine Ärztin oder einen Arzt benötigen, müssen zunächst die Sorgeberechtigten beurteilen. Sollte die behandelnde Hausärztin oder der behandelnde Hausarzt nicht erreichbar sein, ist die 116 117 Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.

  5. Zeigen Kinder oder Jugendliche Allgemeinsymptome ohne klaren COVID-19 Verdacht, müssen sie mindestens zwei Tage zu Hause beobachtet werden und mindestens 24 Stunden fieberfrei und in gutem Allgemeinbefinden sein.

  6. Gesunde Geschwister, die keinen Quarantäneauflagen des zuständigen Gesundheitsamtes unterliegen, können die Schule besuchen.

  7. Bei Kindern oder Jugendlichen ohne Krankheitssymptome, welche jedoch persönlichen Kontakt zu einer Person mit positivem Testergebnis hatten, wird das Gesundheitsamt über den Schulbesuch entscheiden.

  8. Zeigen Kinder oder Jugendliche offensichtliche Symptome, entscheidet die Schulleitung, die betroffenen Kinder oder Jugendlichen aus dem Unterricht zu nehmen und (bei minderjährigen Kindern die Eltern) aufzufordern, eine Ärztin oder einen Arzt aufzusuchen. Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes kann erst nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erfolgen.

Diese Empfehlungen können sich je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen ändern.

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Veröffentlicht am 28.10.2020

Tagesablauf ab 31.08.2020

Tagesablauf ab 31.08.2020 Liebe Eltern,

hier finden Sie den Tagesablauf ab 31.08.2020.

Über Änderungen informieren Sie die Klassenlehrer. mehr

Veröffentlicht am 04.10.2020

Stellenausschreibung

Grundschullehrer (m/w/d)

Förderschullehrer (m/w/d) Gesucht wird ein Grundschullehrer (m/w/d) an der Ev. Bartholomäischule in Zerbst.

Stellenausschreibung Grundschullehrer

Gesucht wird außerdem ein Förderschullehrer (m/w/d).

Stellenausschreibungen Förderschullehrer mehr

Veröffentlicht am 11.07.2020

Evangelische Bartholomäischule Zerbst
Schloßfreiheit 19 39261 Zerbst/Anhalt
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